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Keine Gartenbewässerung durch Entnahme aus Bächen und Teichen

10. Mai 2022, von «Redaktion»

In der Stadt Flensburg gibt es ein dichtes Netz von 28 Bachläufen unterschiedlicher Größenordnung sowie eine große Anzahl von Teichen.

In der Stadt Flensburg gibt es ein dichtes Netz von 28 Bachläufen unterschiedlicher Größenordnung sowie eine große Anzahl von Teichen. Diese erfüllen u. a. wichtige ökologische Funktionen als Lebensraum für Fische, Insekten und Pflanzen. Im Zusammenhang mit dem heißen Sommer 2018 und im Hinblick auf die erwartete erneute Trockenperiode werden wiederholt unzulässige Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern, insbesondere zu Bewässerungszwecken der eigenen Gärten, festgestellt.

Dabei gilt jedoch zu berücksichtigen, dass nicht nur der eigene Rasen, die Blumen und Gemüsepflanzen bei extremen Wetterlagen vom Austrocknen bedroht sind, sondern auch die in und an den Gewässern lebenden Tiere und Pflanzen, die ohne Wasser nicht überleben können.
Aufgrund der kleinen Einzugsgebiete der Flensburger Bäche geht die natürliche Wasserführung schon nach kurzen Trockenperioden deutlich zurück. Daher ist bei zusätzlichen Wasserentnahmen sehr schnell die Grenze überschritten, bei der für Flora und Fauna im oder am Gewässer nichts mehr übrigbleibt und dadurch große Schäden angerichtet werden (z. B. Fischsterben).

Die Untere Wasserbehörde der Stadt Flensburg weist daher aus gegebenem Anlass im Interesse des Gewässerschutzes auf die bestehende Rechtslage hin.
Danach bedarf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Gräben und Teiche) mittels Pumpen zum Zwecke der Gartenbewässerung grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
Aufgrund der geringen Abflüsse in den überwiegenden Bächen kann eine solche Entnahmeerlaubnis in Flensburg regelmäßig nicht erteilt werden.
Des Weiteren sind Einbauten in einem Gewässer zum Zwecke des Aufstauens ohne vorherige Gestattung unerlaubt und müssen beseitigt werden.
Verstöße gegen die wasserrechtlichen Vorschriften können als Ordnungswidrigkeiten mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

Mit verstärkten Kontrollen der unteren Wasserbehörde ist zu rechnen. Die Untere Wasserbehörde rät daher eher zum Einbau eines sogenannten Gartenwasserzählers. Der diesbezüglich ermittelte Verbrauch für die Gartenbewässerung kann im Rahmen der Abrechnung der Abwassergebühren erstattet werden. Auskünfte hierzu erteilt das Kundenzentrum des Technischen Betriebszentrums (TBZ).

 

 

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