Das Gesetz ist am 01.06.2022 in Kraft getreten. Die Umsetzung wird derzeit auf Landesebene vorbereitet.
Grundsätzlich entsteht der Anspruch auf eine Auszahlung durch einen mindestens einmonatigen Bezug von Wohngeld im Zeitraum vom 01.10.2021 bis 31.03.2022.
Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Die Auszahlung erfolgt so zeitnah wie möglich und wird mit einem automatisierten Bescheid angekündigt.
Sobald weitere Informationen vorliegen, werden wir diese ebenfalls über die bekannten Kanäle kommunizieren.
Hinweise zum Heizkostenzuschlagsgesetz
Orte von Interesse finden
Suche nach Beiträgen
Termine & Veranstaltungen
Sie suchen eine Veranstaltung oder einen Termin? Hier werden Sie fündig.
Sie haben Kenntnis von einer Veranstaltung oder einem Termin der in unserem Kalender erscheinen sollte und noch fehlt? Dann wenden Sie sich bitte direkt über unsere Kontaktseite an uns.
Neueste Einrichtungen
- Bushaltestelle Kantstraße
- Adelbylund / Kantstraße | 24943 Flensburg
- Bushaltestelle Sünderuper...
- Adelbylund / Sünderuper Weg | 24943 Flensburg
- Bushaltestelle Adelbylund...
- Kappelner Straße (Penny) | 24943 Flensburg
- Bushaltestelle Johannismü...
- Schulze-Delitzsch-Straße 46 | 24943 Flensburg
- Bushaltestelle Schulze-De...
- Schulze-Delitzsch-Straße 26 | 24943 Flensburg